Annerkennung ausländischer Scheidungsurteile

 
         

Sie sind im Ausland geschieden worden oder denken darüber nach, sich im Ausland scheiden zu lassen?
Hierzulande besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihr ausländisches Scheidungsurteil anerkannt wird. Gerne beraten wir Sie hierzu im Vorfeld Ihrer Scheidung, was alles beachtet werden muss, damit die Anerkennung hierzulande kein Problem darstellt bzw. beraten Sie, falls die ausländische Scheidung schon rechtskräftig ist, was Sie veranlassen müssen, damit Ihre Scheidung hier anerkannt wird.

Es gibt allerdings durchaus auch Fälle, bei denen eine ausländische Scheidung hierzulande nicht anerkannt wird. Gerne prüfen wir für Sie vorab, ob die geplante Auslandsscheidung hier anerkannt wird bzw. beraten Sie, wie nun weiter vorzugehen ist, wenn Sie bereits im Ausland geschieden worden sind, die Anerkennung Ihrer Scheidung hier aber abgelehnt wird.
Vielleicht droht Ihr Ehegatte aber auch damit, im Ausland die Scheidung durchzuführen, obwohl Sie lieber hier in Deutschland geschieden werden möchten? Dann gilt es schnell handeln! 

Nehmen Sie einfach hier kurzfristig Kontakt mit uns auf – wir werden uns umgehend um Sie kümmern.

         
   

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