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Scheidung aus dem Ausland |
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Sie und/oder Ihr getrenntlebender Ehepartner leben im Ausland? Auch in diesem
Fall ist die Durchführung eines Scheidungsverfahrens hier in Deutschland
möglich.
Gerne greifen wir auf unseren insofern reichhaltigen Erfahrungsschatz bei Scheidungen aus dem Ausland zurück und führen Ihr Scheidungsverfahren hier vor Ort kompetent und zügig für Sie durch. In vielen Fällen ist es uns sogar gelungen vor Gericht durchzusetzen, dass die im Ausland wohnenden Eheleute, die geschieden werden wollen, noch nicht einmal zum Gerichtstermin vor Ort hier nach Deutschland einreisen mussten, sondern die Scheidung komplett vom Ausland aus erledigen konnten. Benötigen Sie weitere Informationen? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung. Kosten entstehen für Sie selbstverständlich erst dann, wenn Sie uns mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen. Sollten Sie derzeit keine weiteren Fragen haben und eine Scheidung aus dem Ausland wünschen, gelangen Sie hier zu den für Ihr Scheidungsverfahren notwendigen Unterlagen. |
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| Scheidungsdaten | Scheidungskosten | |||
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