Ehevertrag

 
         
Sie haben vor zu heiraten? Dann sollten Sie gut vor dem Start in diesen neuen Lebensabschnitt überlegen, ob es nicht ratsam wäre, einen Ehevertrag abzuschließen, damit Sie nicht im Fall einer Scheidung plötzlich mit leeren Taschen dastehen oder sich mit Forderungen konfrontiert sehen, die Sie weder erfüllen können noch wollen.

In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall einen Ehevertrag abschließen, um die rechtlichen Folgen einer Ehescheidung abzumildern bzw. sich für den Fall einer Scheidung abzusichern:

  • einer oder beide Partner haben eine eigene Firma und/oder Gesellschaftsbeteiligungen
  • ein Partner oder beide sind Ausländer und/oder es ist ein längerer Aufenthalt im Ausland
    während der Ehezeit geplant
  • einer oder beide Partner gehen mit Schulden in die Ehe
  • einer oder beide Partner befinden sich in Insolvenz
  • es sind gemeinsame Kinder geplant
  • es sind Immobilien, erheblicher Vermögensbesitz etc. vorhanden
  • es wird voraussichtlich während der Ehezeit in größerem Rahmen geerbt
  • der Partner ist krank, arbeitslos, erwerbsunfähig etc.
  • der Altersunterschied zwischen den Partnern ist erheblich
  • einer der Partner ist bereits in Rente

Aber auch in sämtlichen anderen Fällen kann es durchaus ratsam sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Natürlich ist es auch möglich, einen Ehevertrag abzuschließen, wenn Sie schon verheiratet sind. Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen möglichen Fallgestaltungen und versuchen gemeinsam mit Ihnen, die bestmögliche Vertragsgestaltung für Ihr künftiges Leben zu finden, damit Sie nicht irgendwann mit leeren Händen dastehen. Nehmen Sie einfach hier mit uns Kontakt auf – wir kümmern uns umgehend um Sie.

         
   

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