Elternunterhalt

 
         

Leider ist es immer häufiger ein Thema – der Elternunterhalt. Auf einmal erhält man vom Sozialamt, der ARGE oder einer anderen zuständigen Behörde eine Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt für die Eltern, weil diese zwischenzeitlich pflegebedürftig geworden sind, im Heim leben und die eigene Rente der Eltern für die Heimkosten nicht mehr ausreichen. In den wenigsten Fällen reicht die Rente der Eltern aus, um die Kosten des Pflegeheims zu bezahlen. Insofern betrifft dieses Thema im Prinzip sämtliche Kinder, deren Eltern noch leben.
Oftmals ist es nun aber so, dass die Behörden keinerlei Rücksicht darauf nehmen, ob die Kinder überhaupt zur Zahlung des Elternunterhalts leistungsfähig sind. Denn die für die Kinder „guten Einwände“, weshalb eben kein oder nur ein geringerer Elternunterhalt gezahlt werden kann, werden leider in den meisten Fällen von der Behörde nicht akzeptiert. Da muss dann immer erst mal ein Anwalt ein entsprechendes Schreiben verfassen, damit die Kinder und ihre Argumente überhaupt wahrgenommen werden. Auch gibt es durchaus Möglichkeiten, mit denen man die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung verringern kann. Diese Möglichkeiten sind den Unterhaltspflichtigen nicht bekannt und werden von den Behörden auch nicht bekannt gemacht, denn diese wollen ja möglichst viel an Unterhaltszahlungen erhalten, damit der eigene Kostenanteil möglichst gering bleibt oder sogar ganz wegfällt.
Gerne können wir Ihnen in diesen Fällen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zögern Sie nicht,
in dieser für Sie schwierigen Situation anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Denn nichts ist schlimmer als wenn Sie monatelang oder gar jahrelang zu viel an Unterhalt gezahlt haben. Solche Unterhaltszahlungen können nämlich in der Regel nicht mehr zurückgefordert werden. Unwissenheit über die tatsächlich zu leistende Unterhaltshöhe schützt insofern keinesfalls.
Daher ist es auf jeden Fall besser, einmalig Kosten in eine anwaltliche Beratung und/oder Vertretung zu investieren als jahrelang zu viel zu bezahlen.
Aber auch schon im Vorfeld, wenn noch gar keine konkreten Forderungen an Sie herangetragen worden sind, kann man einiges regeln, um nicht später, wenn die Eltern dann mal pflegebedürftig geworden sind, Unterhalt zahlen zu müssen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, um die eigene Unterhaltsverpflichtung zu verringern, wenn nicht sogar ganz wegfallen zu lassen. Diese Möglichkeiten müssen aber möglichst frühzeitig in Angriff genommen werden, damit diese dann späterhin auch rechtlichen Bestand haben. Denn auch hier gibt es gesetzliche Fristen, die es einzuhalten gilt. Man denke bspw. nur an das Elternhaus, welches dann, wenn die Eltern ins Heim müssen vom Sozialamt verkauft werden kann, damit die Heimkosten gedeckt werden.
Wenn das Elternhaus jedoch vor dem Sozialamt gerettet werden soll, muss man hier Jahre im voraus entsprechende Vorsorge treffen!
Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen Themen des Elternunterhalts und helfen Ihnen, damit  Sie möglichst wenig oder gar keinen Unterhalt zahlen müssen.
Treten Sie einfach hier mit uns in Kontakt – wir sind umgehend für Sie da!

 

         
   

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