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Leider ist es immer häufiger
ein Thema – der Elternunterhalt. Auf einmal erhält man vom Sozialamt, der ARGE
oder einer anderen zuständigen Behörde eine Aufforderung zur Zahlung von
Unterhalt für die Eltern, weil diese zwischenzeitlich pflegebedürftig geworden
sind, im Heim leben und die eigene Rente der Eltern für die Heimkosten nicht
mehr ausreichen. In den wenigsten Fällen reicht die Rente der Eltern aus, um die
Kosten des Pflegeheims zu bezahlen. Insofern betrifft dieses Thema im Prinzip
sämtliche Kinder, deren Eltern noch leben.
Oftmals ist es nun aber so, dass die Behörden keinerlei Rücksicht darauf nehmen,
ob die Kinder überhaupt zur Zahlung des Elternunterhalts leistungsfähig sind.
Denn die für die Kinder „guten Einwände“, weshalb eben kein oder nur ein
geringerer Elternunterhalt gezahlt werden kann, werden leider in den meisten
Fällen von der Behörde nicht akzeptiert. Da muss dann immer erst mal ein Anwalt
ein entsprechendes Schreiben verfassen, damit die Kinder und ihre Argumente
überhaupt wahrgenommen werden. Auch gibt es durchaus Möglichkeiten, mit denen
man die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung verringern kann. Diese Möglichkeiten
sind den Unterhaltspflichtigen nicht bekannt und werden von den Behörden auch
nicht bekannt gemacht, denn diese wollen ja möglichst viel an
Unterhaltszahlungen erhalten, damit der eigene Kostenanteil möglichst gering
bleibt oder sogar ganz wegfällt.
Gerne können wir Ihnen in diesen Fällen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zögern
Sie nicht,
in dieser für Sie schwierigen Situation anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Denn nichts ist schlimmer als wenn Sie monatelang oder gar jahrelang zu viel an
Unterhalt gezahlt haben. Solche Unterhaltszahlungen können nämlich in der Regel
nicht mehr zurückgefordert werden. Unwissenheit über die tatsächlich zu
leistende Unterhaltshöhe schützt insofern keinesfalls.
Daher ist es auf jeden Fall besser, einmalig Kosten in eine anwaltliche Beratung
und/oder Vertretung zu investieren als jahrelang zu viel zu bezahlen.
Aber auch schon im Vorfeld, wenn noch gar keine konkreten Forderungen an Sie
herangetragen worden sind, kann man einiges regeln, um nicht später, wenn die
Eltern dann mal pflegebedürftig geworden sind, Unterhalt zahlen zu müssen. Es
gibt durchaus Möglichkeiten, um die eigene Unterhaltsverpflichtung zu
verringern, wenn nicht sogar ganz wegfallen zu lassen. Diese Möglichkeiten
müssen aber möglichst frühzeitig in Angriff genommen werden, damit diese dann
späterhin auch rechtlichen Bestand haben. Denn auch hier gibt es gesetzliche
Fristen, die es einzuhalten gilt. Man denke bspw. nur an das Elternhaus, welches
dann, wenn die Eltern ins Heim müssen vom Sozialamt verkauft werden kann, damit
die Heimkosten gedeckt werden.
Wenn das Elternhaus jedoch vor dem Sozialamt gerettet werden soll, muss man hier
Jahre im voraus entsprechende Vorsorge treffen!
Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen Themen des Elternunterhalts und helfen
Ihnen, damit Sie möglichst wenig oder gar keinen Unterhalt zahlen müssen.
Treten Sie einfach
hier mit uns in
Kontakt – wir sind umgehend für Sie da!
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