Kündigung

 
         

Sie sind gekündigt worden? Und meinen, dass Ihnen zu Unrecht gekündigt worden ist?
Dann heißt es schnell handeln.
Denn wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Sollten Sie diese Frist versäumen, kann in den allermeisten Fällen nichts mehr gegen die Kündigung unternommen werden.
Sie sollten daher keine Zeit verlieren und sich möglichst umgehend rechtlich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen.
Wenn Sie zunächst nur eine Beratung vorab wünschen, ob überhaupt eine Chance besteht, dass Sie erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen können, empfiehlt sich die Onlineberatung per Email.
In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb von 24 Stunden eine rechtsverbindliche Auskunft.
Die entstehenden Kosten für Ihren Rechtsrat werden Ihnen vor Durchführung der Beratung kostenlos mitgeteilt, sodass Sie selbst Kosten und Nutzen abwägen können. Starten Sie Ihre Anfrage hier.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.
In der Regel erhalten Sie noch am selben Tag einen Besprechungstermin bei uns.
Sollten Sie nicht von der Arbeit freigestellt sein, müssen Sie sich hierfür noch nicht einmal frei nehmen, da wir selbstverständlich auch Besprechungstermine außerhalb der üblichen Bürozeiten anbieten.
Gerne können wir Ihnen aber auch die Bearbeitung Ihres Falls per Email anbieten. Dies ist in den meisten Fällen möglich, da eigentlich alles per Email und Telefon besprochen werden kann. Zeit- und kostenaufwändige Termine beim Anwalt vor Ort können Sie sich insofern sparen und kommen zudem in den Genuss „rund um die Uhr“ schriftlich mit Informationen versorgt zu werden.
Die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins ist natürlich trotzdem jederzeit möglich,
falls Sie dies wünschen sollten.

         
   

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