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Sie sind gekündigt worden?
Und meinen, dass Ihnen zu Unrecht gekündigt worden ist?
Dann heißt es schnell
handeln.
Denn wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist innerhalb
von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Sollten
Sie diese Frist versäumen, kann in den allermeisten Fällen nichts mehr gegen die
Kündigung unternommen werden.
Sie sollten daher keine Zeit verlieren und sich
möglichst umgehend rechtlich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen.
Wenn Sie zunächst nur eine Beratung vorab wünschen, ob überhaupt eine Chance
besteht, dass Sie erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen können, empfiehlt
sich die
Onlineberatung per Email.
In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb
von 24 Stunden eine rechtsverbindliche Auskunft.
Die entstehenden Kosten für
Ihren Rechtsrat werden Ihnen vor Durchführung der Beratung kostenlos mitgeteilt,
sodass Sie selbst Kosten und Nutzen abwägen können. Starten Sie Ihre Anfrage
hier.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen
wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten, um mit uns in
Kontakt zu treten.
In
der Regel erhalten Sie noch am selben Tag einen Besprechungstermin bei uns.
Sollten Sie nicht von der Arbeit freigestellt sein, müssen Sie sich hierfür noch
nicht einmal frei nehmen, da wir selbstverständlich auch Besprechungstermine
außerhalb der üblichen Bürozeiten anbieten.
Gerne können wir Ihnen aber auch die Bearbeitung Ihres Falls per Email anbieten.
Dies ist in den meisten Fällen möglich, da eigentlich alles per Email und
Telefon besprochen werden kann. Zeit- und kostenaufwändige Termine beim Anwalt
vor Ort können Sie sich insofern sparen und kommen zudem in den Genuss „rund um
die Uhr“ schriftlich mit Informationen versorgt zu werden.
Die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins ist natürlich trotzdem
jederzeit möglich,
falls Sie dies wünschen sollten. |