Trennung

 
         

Trennungszeit
Sie sind verheiratet und haben sich getrennt? Dann stehen Sie jetzt bestimmt dem ein oder anderen Aspekt ratlos gegenüber. Sicherlich fragen Sie sich, wie es nun finanziell weitergeht, was aus der Ehewohnung oder dem gemeinsamen Haus wird, wer dort weiter wohnen bleiben darf, was mit dem Hausrat geschieht, wie es mit den Kindern aussieht, wie und wann die Trennungszeit beginnt etc. Zu sämtlichen Themen ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, damit insofern keine Rechte verschenkt werden oder finanzielle Einbußen drohen. Auch kann die Trennungszeit dazu genutzt werden, um eine umfassende Trennungsvereinbarung abzuschließen.

Trennungsvereinbarung
Während der Trennungszeit sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um für die Trennungszeit Vorsorge zu treffen, damit Sie sich später nicht mit rechtlichen Folgen Ihrer Ehe konfrontiert sehen, die Sie weder kannten noch bedacht haben. Man denke nur daran, dass während der Trennungszeit die bei Scheidung auszugleichenden Rentenanwartschaften weiter laufen. Auch hinsichtlich späterer Unterhaltsverpflichtungen kann die Ehezeit (zu der auch die Trennungszeit zählt) mitunter entscheidend sein. Zudem besteht während der Trennungszeit das ganz normale, gesetzliche Erbrecht Ihres getrenntlebenden Ehepartners. Auch das während der Trennungszeit hinzuerworbene Vermögen ist bei Scheidung auszugleichen. Um nur einige Punkte anzusprechen. Man kann aber auch mit einer rechtzeitigen Trennungsvereinbarung die Voraussetzungen für eine kostengünstige, einverständliche Scheidung schaffen, sodass für das nachfolgende Scheidungsverfahren nur ein Anwalt nötig ist und hierdurch erhebliche Kosten eingespart werden. Wenn z.B. der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, ist es sogar zwingend nötig, eine solche Vereinbarung möglichst bald nach der Trennung abzuschließen, da hierfür eine Wartefrist von 1 Jahr gilt, bis danach der Scheidungsantrag eingereicht werden kann.

Alles in allem möchten wir Ihnen in dieser für Sie sicher sehr schwierigen und mit vielen Neuerungen verbundenen Trennungszeit trotzdem ans Herz legen, sich rechtzeitig über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Die Anwaltskanzlei Gutmann kann insofern auf einen diesbezüglichen, langjährigen Erfahrungsschatz zurückblicken. Gerne stehen wir Ihnen hierfür jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie einfach hier mit uns in Kontakt oder nutzen unsere komfortable Möglichkeit der Onlineberatung.

         
   

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