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Trennungszeit
Sie sind verheiratet und
haben sich getrennt? Dann stehen Sie jetzt bestimmt dem ein oder anderen Aspekt
ratlos gegenüber. Sicherlich fragen Sie sich, wie es nun finanziell weitergeht,
was aus der Ehewohnung oder dem gemeinsamen Haus wird, wer dort weiter wohnen
bleiben darf, was mit dem Hausrat geschieht, wie es mit den Kindern aussieht,
wie und wann die Trennungszeit beginnt etc. Zu sämtlichen Themen ist es ratsam,
sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, damit insofern keine Rechte
verschenkt werden oder finanzielle Einbußen drohen. Auch kann die Trennungszeit
dazu genutzt werden, um eine umfassende Trennungsvereinbarung abzuschließen.
Trennungsvereinbarung
Während der
Trennungszeit sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, welche rechtlichen
Möglichkeiten es gibt, um für die Trennungszeit Vorsorge zu treffen, damit Sie
sich später nicht mit rechtlichen Folgen Ihrer Ehe konfrontiert sehen, die Sie
weder kannten noch bedacht haben. Man denke nur daran, dass während der
Trennungszeit die bei Scheidung auszugleichenden Rentenanwartschaften weiter
laufen. Auch hinsichtlich späterer Unterhaltsverpflichtungen kann die Ehezeit
(zu der auch die Trennungszeit zählt) mitunter entscheidend sein. Zudem besteht
während der Trennungszeit das ganz normale, gesetzliche Erbrecht Ihres
getrenntlebenden Ehepartners. Auch das während der Trennungszeit hinzuerworbene
Vermögen ist bei Scheidung auszugleichen. Um nur einige Punkte anzusprechen. Man
kann aber auch mit einer rechtzeitigen Trennungsvereinbarung die Voraussetzungen
für eine kostengünstige, einverständliche Scheidung schaffen, sodass für das
nachfolgende Scheidungsverfahren nur ein Anwalt nötig ist und hierdurch
erhebliche Kosten eingespart werden. Wenn z.B. der Versorgungsausgleich
ausgeschlossen werden soll, ist es sogar zwingend nötig, eine solche
Vereinbarung möglichst bald nach der Trennung abzuschließen, da hierfür eine
Wartefrist von 1 Jahr gilt, bis danach der Scheidungsantrag eingereicht werden
kann.
Alles in allem möchten wir
Ihnen in dieser für Sie sicher sehr schwierigen und mit vielen Neuerungen
verbundenen Trennungszeit trotzdem ans Herz legen, sich rechtzeitig über Ihre
rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Die Anwaltskanzlei Gutmann kann
insofern auf einen diesbezüglichen, langjährigen Erfahrungsschatz zurückblicken.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie
einfach
hier mit uns in
Kontakt oder nutzen unsere komfortable
Möglichkeit der
Onlineberatung. |