Verhalten bei einem Verkehrsunfall

 
         

Sollten Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, ist es - gerade im Hinblick auf eventuelle Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld etc. - sehr wichtig, sich schon am Unfallort richtig zu verhalten. Gut ist es, wenn man sich dann schon mal vorher mit den wichtigsten Verhaltensregeln vertraut gemacht hat. Daher bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Gutmann hier einen kurzen Überblick über die wichtigsten Verhaltensregeln am Unfallort:

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Sollten Sie der Meinung sein, dass es zu einem Unfall gekommen ist, gilt: Immer anhalten und vergewissern, ob und was passiert ist. 

Bei einem Unfall mit einem parkendem Fahrzeug: Versuchen, den Fahrer/Halter der Fahrzeugs zu ermitteln. Mindestens 30 Minuten am Fahrzeug verbleiben. Wenn danach der Fahrzeugbesitzer noch nicht erschienen ist und sich auch nicht ermitteln lässt, unverzüglich Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle machen. Vorher Kennzeichen, Marke, Typ, Farbe und Standort des beschädigten Fahrzeugs notieren.

Bei nur geringfügigem Schaden am Fahrzeug – an den Fahrbahnrand fahren.
Ansonsten darf/muss die Unfallstelle so belassen werden, bis Polizei eintrifft. 

Unfallstelle absichern. Warnblinklicht einschalten. Sicherheitsweste anziehen. Warndreieck aufstellen. Entfernung richtet sich nach der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs.
Warndreieck auf Landstraßen mindestens 100m,
auf Autobahnen mindestens 200m Abstand.
Bei Kurven und Kuppen Warndreieck davor aufstellen. 

Erste Hilfe, wenn nicht Schwerverletzter sofortiges Einschreiten erfordert, erst nach Absichern der Unfallstelle leisten! Dies v.a. auf Autobahnen, nachts an unbeleuchteten Unfallstellen oder auch an unübersichtlichen Stellen.

Bei Unfällen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: sogenannte „grüne Karte“ aushändigen lassen. 

Unfallbeteiligte und Zeugen sichern. Name, Anschrift, Telefonnummer und Kennzeichen von diesen notieren. Falls möglich, Unfall fotografieren. 

Nicht die Unfallstelle verlassen, bis sämtliche anderen Unfallbeteiligten die Möglichkeit hatten, Ihre Daten aufzunehmen.

Nie ein Schuldanerkenntnis abgeben! Weder mündlich noch schriftlich! Es müssen nur die Personendaten, dass man überhaupt am Unfall beteiligt war und Angaben zur Haftpflichtversicherung gemacht werden; zum Unfallhergang muss nichts gesagt werden. Nirgends etwas unterschreiben.

Bei Schmerzen – sofort zum Arzt! Oftmals stellen sich Schmerzen erst nach dem Nachlassen der Schockwirkung ein! 

Bei sämtlichen Verkehrsunfällen ist es durchaus ratsam, einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadens zu beauftragen. Gerade dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder Sie bei dem Unfall verletzt worden sind, ist eine anwaltliche Vertretung auf jeden Fall anzuraten. Aber auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie sich einer anwaltlichen Vertretung bedienen. Einerseits ersetzt die gegnerische Versicherung natürlich nur das, was man geltend macht.
Der verkehrsrechtliche Laie kennt aber bei weitem nicht sämtliche Ansprüche,
die er bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall gegen die gegnerische Versicherung hat.
Insofern kann unter Umständen viel Geld verschenkt werden!

Außerdem gilt:

Sollten Sie am Verkehrsunfall unschuldig sein, übernimmt die gegnerische Versicherung komplett Ihre Anwaltskosten! Dies ist nur den Wenigsten bekannt, da die Versicherungen natürlich Geld sparen wollen. Sie ersparen sich insofern nicht nur Mühe und Zeit, da der Anwalt die komplette Abwicklung des Unfalls für Sie übernimmt; Sie können zudem auch sicher sein, dass Ihre sämtlichen Ansprüche bestmöglich gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden. Und das kostet Sie zudem keinen einzigen Cent! 

Gerne können Sie sich jederzeit mit uns hier in Verbindung setzen, um eine zügige und zufriedenstellende Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls zu erhalten. Lassen Sie nach dem Unfall nicht wertvolle Zeit verstreichen, denn auch hier gilt eine Schadenminderungspflicht - daher am besten gleich zum Anwalt.

         
   

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