nichteheliche Lebensgemeinschaft

 
         
Partner, die ohne Trauschein zusammen leben, sind hierzulande inzwischen durchaus die Regel. Immer mehr Paare entscheiden sich für diese Variante, da sie meinen, dass ein Trauschein keine zwingende Voraussetzung für eine gute Partnerschaft ist. Dies ist durchaus richtig, allerdings sollten Sie trotzdem Gedanken über die rechtlichen Wirkungen einer solchen Partnerschaft machen. Diese sind nämlich im Großen und Ganzen nicht vorhanden. Das heißt, keine Unterhaltsansprüche, keine Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen während der Partnerschaft, keine Teilhabe an den während der Partnerschaft erworbenen Renten, kein Vermögensausgleich beim Ende der Partnerschaft. Aber auch ganz praktische Dinge, wie z.B. das Verbleiben in der Wohnung beim Ende der Partnerschaft, die Zuordnung der Hausratsgegenstände etc. sind im Gesetz nicht geregelt. Das heißt im schlimmsten Fall, dass wenn z.B. die Wohnung nur auf den Namen eines der Partner läuft, dieser sich nun vom anderen trennt, dass man mehr oder weniger sofort ausziehen muss.
Dem allen kann man jedoch durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages vorbeugen. Auch sollte der Fall bedacht werden, wenn gemeinsame Kinder vorhanden und/oder geplant sind und einer der Partner deswegen seine Arbeitstätigkeit einstellt oder zumindest reduziert. Wie ist dieser Partner dann für den Fall des Scheiterns der Partnerschaft abgesichert? Vom Gesetz her jedenfalls nicht ausreichend.
Auch die Fälle, in denen ein Haus erworben oder gebaut wird – hier sollte dringend vorher vertraglich die jeweilige Beteiligung der Partner geregelt werden.
Ein großes Thema ist auch das Erbrecht, v.a. wenn Immobilienbesitz oder andere, größere Wertgegenstände vorhanden sind. Gerade wenn z.B. leibliche Kinder aus vorangegangenen Partnerschaften existieren oder die Eltern noch leben. Dann kann das gesetzliche Erbrecht im Fall des Todes einer der Partner zu absolut unerwünschten Folgen führen. Für diese Fälle sollte zwingend ein Testament abgefasst werden.
Gerne können wir Sie zu sämtlichen Themen, die eine nichteheliche Partnerschaft betreffen, beraten und mit Ihnen gemeinsam die beste Möglichkeit zur Regelung Ihrer Zukunft finden. Setzen Sie sich einfach hier mit uns in Verbindung – wir werden uns umgehend um Sie kümmern!
         
   

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